Auf
dieser Seite informieren wir Sie über die aktuellen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, die Bestandteil des Anzeigenvertrages bzw. des
Vertrages zum Zugriff auf die Datenbank für Stellensuchende werden.
I. Anzeigenvertrag
§ 1 Anzeigenvertrag - Geltungsbereich
(1)
"Anzeigenvertrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Einschaltung einer oder
mehrerer Anzeigen eines Stellenanbieters oder sonstiger Interessenten
(Auftraggeber) in unseren Internet-Seiten zum Zwecke der Verbreitung.
(2)
Für den Anzeigenvertrag gelten ausschließlich unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie unsere Preislisten; entgegenstehende oder
von unseren Allgemeinen Geschäftsbestimmungen abweichende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich
ihrer Geltung zugestimmt.
(3) Unsere Geschäftsbedingungen gelten
auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Geschäftspartner in der
jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Sie gelten jedoch nur gegenüber Unternehmern.
§ 2 Vertragsschluss
(1)
Der Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn wir schriftlich oder durch
E-Mail den Anzeigenauftrag bestätigen oder wir die Stellenanzeige im
Internet verbreiten.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Erklärungen und Einzelweisungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
(3) Die Schriftform wird durch die Zusendung eines Fax oder einer E-Mail gewahrt.
§ 3 Ablehnungsbefugnis
(1)
Wir behalten uns vor, Anzeigenaufträge wegen ihres Inhalts, der
Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich
gerechtfertigten Grundsätzen nicht zu veröffentlichen. Dies gilt
besonders, wenn der Inhalt der Stellenanzeige gegen gesetzliche oder
behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt bzw. die
Veröffentlichung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
(2)
Wir sind berechtigt Stellen- und sonstige Anzeigen, deren Inhalte gegen
gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten
verstoßen, ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers aus dem Angebot
zu nehmen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme
unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers
wird hierdurch nicht begründet. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt
hiervon unberührt.
(3) Das Gleiche gilt, soweit in Auftrag des
Kunden Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder
mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Wir sind zur
Entfernung solcher unzulässigen Inhalte nur im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen sowie auf Aufforderung des Kunden verpflichtet. Soweit wir
wegen unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstöße in Anspruch
genommen werden, die vom Kunden zu vertreten sind, stellt uns der Kunde
auf erstes Anfordern frei. Die Freistellung umfasst die erforderlichen
Rechtsverfolgungskosten.
(4) Der Kunde gewährleistet, dass alle
uns von ihm zur Veröffentlichung übergebenen eigenen Inhalte oder Teile
davon frei von den Rechten Dritter sind. Der Kunde wird uns durch eine
Verletzung dieser Vorschrift entstehende Schäden auf erstes Anfordern
ersetzen.
§ 4 Inhalt und Rechte an der Anzeige/Urheberrechte
(1)
Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche
Zulässigkeit, der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten
Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die
Verantwortung. Wir sind nicht verpflichtet, die Anzeige auf die
Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber
ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in
irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen uns
erwachsen.
(2) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige
geschützte Markenrechte benutzt werden, wird hiermit die Genehmigung zu
deren Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur
Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.
(3) Wir erwerben an
allen von uns erstellten und veröffentlichten Stellenanzeigen die
alleinigen Urheberrechte und/oder anderen Leistungsschutzrechte. Mit
der Zahlung des Entgeltes durch den Auftraggeber, u.a. für die
Erstellung des HTML-Layouts durch uns, ist, soweit nichts anderes
schriftlich vereinbart wurde, keine Abtretung von Urheberrechten
und/oder anderen Leistungsschutzrechten an den Auftraggeber oder der
für ihn tätigen Agentur verbunden. Sofern die von uns veröffentlichte
Stellenanzeige durch den Auftraggeber selbst bzw. einer für diesen
tätigen Agentur - einschließlich des HTML-Quelltextes - erstellt wurde,
räumt der Auftraggeber hiermit uns das ausschließliche Nutzungsrecht
ein, die Stellenanzeige in bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die
im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Stellenanzeige stehen;
Abs. 2 S.2 gilt hierbei entsprechend. Insbesondere werden wir hierdurch
auch berechtigt, rechtswidrige Eingriffe in das Urheberrecht durch
Dritte im Rahmen der Veröffentlichung im eigenen Namen abzuwehren bzw.
hieraus resultierende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
(4)
Alle von uns veröffentlichten Informationen (Texte, Bilder usw.)
unterliegen unserem Copyright. Ausgenommen hiervon sind jedoch von uns
veröffentlichte Informationen, deren Erstellung - einschließlich des
HTML-Quelltextes - vom Auftraggeber selbst bzw. einer für diesen
tätigen Agentur übernommen wurde. Nur in diesen Fällen liegt das
Copyright nicht bei uns, sondern bei dem jeweiligen Auftraggeber bzw.
der für ihn tätigen Agentur. Abs. 2 und Abs. 3 S. 3 gelten in diesem
Fall entsprechend.
§ 5 Beginn der Veröffentlichung
Der
Beginn der Veröffentlichung erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber
schriftlich vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise
vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich nach
Abschluss des Anzeigenvertrages. Der Auftraggeber ist verantwortlich
für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter
Anzeigenmittel. Dies hat bis spätestens fünf Werktage vor einem im
Sinne von S.1 vereinbarten Schaltungsbeginn zu erfolgen. Verzögerungen,
die infolge des Inhalts des durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung
gestellten Anzeigentextes entstehen, seien sie inhaltlich oder
technisch bedingt, sind allgemein durch uns nicht zu vertreten.
§ 6 Ort der Veröffentlichung, Linking/Framing
(1)
Das Entgelt entrichtet der Auftraggeber für die Veröffentlichung der
Stellenanzeige auf unseren Internet-Seiten. Auf die Veröffentlichung
nach Satz 1 hat daher der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit
einen Anspruch.
(2) Wir sind darüber hinaus berechtigt, jedoch
nicht verpflichtet, die Stellenanzeige auch anderweitig, insbesondere
durch Fax auf Abruf oder Telefon zu verbreiten. Wir sind außerdem
berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Stellenanzeige auch in jedem
von uns frei bestimmbaren Printmedium zu veröffentlichen (oder durch
Dritte veröffentlichen zu lassen). Auch in diesen Fällen kommen die
vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer §§ 1 (1), 2, 5, 6
entsprechend zur Anwendung. Es handelt sich hierbei um zusätzliche und
freiwillige Leistungen von uns, für welche dem Auftraggeber keine
Mehrkosten entstehen.
(3) Der Auftraggeber erklärt,
vorbehaltlich einer anderen Mitteilung, durch die Einbeziehung dieser
AGB, dass er die Veröffentlichung seiner Stellenanzeigen ausschließlich
durch uns wünscht. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass stets nur
solche Stellenanzeigen veröffentlicht werden, welche zeitlich aktuell
sind. Vor diesem Hintergrund wird der Auftraggeber darauf hingewiesen,
dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich
ausgeschlossen werden kann, dass die auf unseren Internet-Seiten
veröffentlichten Stellenanzeigen auch durch andere Internet-Anbieter
kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot
getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Wir werden uns bemühen, im
Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen ein Kopieren, ein Linking
und/oder ein Framing im vorgenannten Sinne zu unterbinden. Hierzu
erteilt uns der Auftraggeber bereits jetzt alle gegebenenfalls
erforderlichen Zustimmungserklärungen. Sollte es dennoch zu einem
unberechtigten Linking und/oder Framing kommen, so kann der
Auftraggeber daraus gegen uns keinerlei Ansprüche herleiten.
§ 7 Änderung des Anzeigentextes
(1)
Wir sind verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers Änderungen an
der durch uns verbreiteten Stellenanzeige des Auftraggebers während des
Veröffentlichungszeitraums vorzunehmen, sofern uns dies technisch und
inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind alle Veränderungen, die
die Identität der Anzeige betreffen, so dass im Falle der Änderung
nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben
würde.
(2) Änderungen, die mit geringen Aufwand durch uns zu
bewirken sind, werden kostenlos durchgeführt. Ist dies nicht gegeben,
so werden wir hierüber den Auftraggeber unterrichten und gegen
Berechnung der aufwandsabhängigen Kosten, die gewünschte Änderung der
Stellenanzeige erst dann vornehmen, wenn eine entsprechende
schriftliche bzw. durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftraggebers
uns zugegangen ist.
§ 8 Gewährleistung
(1)
Wir gewährleisten eine dem jeweils üblichen technischen Standard
entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Stellenanzeige. Dem
Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik
nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu
erstellen.
(2) Ein Fehler in der Darstellung der Stellenanzeige
liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird - durch die
Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -hardware
(z.B. Browser) oder - durch Störung der Kommunikationsnetze anderer
Betreiber oder - durch Rechnerausfall bei einem
Internet-Access-Provider oder bei einem Online-Dienst oder - durch
unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten
Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller
Provider und Online-Dienste oder - durch einen Ausfall des Ad-Servers,
der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb
von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung
andauert.
(3) In den in Abs. 2 bezeichneten Fällen hat jedoch
der Auftraggeber einen Anspruch auf Verlängerung der Schaltung seiner
Anzeige um die Dauer des Ausfalls.
(4) Bei von uns zu
vertretender mangelhafter Wiedergabe der Stellenanzeige hat der
Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw.
Längerschaltung, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der
Stellenanzeige beeinträchtigt wurde. Sind wir hierzu nicht bereit oder
in der Lage, verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus
Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise
die Schaltung einer Ersatzanzeige fehl, so ist der Auftraggeber nach
seiner Wahl berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder
Herabsetzung des Anzeigenpreises (Minderung) zu verlangen.
§ 9 Mängelrüge
Bei
beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber die geschaltete
Anzeige unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige
Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen
Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung der
Anzeige, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der
Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als
mangelfrei genehmigt.
§ 10 Aufbewahrung von Vorlagen - Archivierung von Anzeigen
(1)
Von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen für die
Anzeigenerstellung sind von uns nur auf besondere schriftliche
Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückzusenden. Die Pflicht zur
Aufbewahrung endet drei Monate nach Beendigung des Anzeigenvertrages.
(2) Wir sind nicht verpflichtet, nach Beendigung des Anzeigenvertrages die geschaltete Anzeige aufzubewahren.
II. Bewerberdatenbank
§ 1 Kontaktaufnahme zu Stellensuchende
(1)
Wir geben unseren Kunden zusätzlich die Möglichkeit, gegen gesonderte
Vergütung mit den Stellensuchende über uns in Kontakt zu treten, sofern
sie selbst eine vakante Stelle zu besetzen haben oder mit der
Stellenbesetzung für ein anderes Unternehmen beauftragt sind.
Kontaktaufnahme zu Stellensuchende durch Unternehmen, die mit uns im
Wettbewerb stehen, ist generell, insbesondere soweit der Zugriff zum
Zweck der Kundenabwerbung erfolgt, unzulässig und berechtigt uns, auch
ohne vorherige Abmahnung Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend zu
machen.
(2) Der Vertrag über diese Kontaktaufnahme kommt
zustande, wenn der Antrag des Kunden von uns schriftlich oder auf
elektronischem Wege bestätigt wird.
(3) Die Nutzung der
Kontaktdaten eines Stellensuchenden darf ausschließlich zu dem Zweck
der Besetzung einer vakanten Stelle erfolgen. Der Kunde verpflichtet
sich zur Einhaltung aller einschlägigen datenschutzrechtlichen
Bestimmungen.
(4) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass HIRE
lediglich die Kontaktanfrage des Unternehmens an die HIRE vorliegende
Kontaktanschrift des Stellensuchenden weiterleitet. HIRE trägt
insbesondere keine Gewähr dafür, dass es zu einer Kontaktaufnahme mit
dem Stellensuchenden kommt, die HIRE vorliegende Kontaktadresse korrekt
ist, noch dass der von HIRE für den Stellensuchenden auf Grundlage
dessen Informationen eingestellte Lebenslauf inhaltlich der Wahrheit
entspricht. Auf Grund der anonymisierten Form ist der Lebenslauf
naturgemäß auch nicht vollständig (so fehlen bspw. Name, Anschrift u.ä.
personenbezogene Daten).
§ 2 Unzulässige Nutzung
Die
Kontaktaufnahme mit Stellensuchenden im Rahmen der Weiterleitung der
Kontaktanfrage ist unzulässig, soweit zweifelhafte Inhalte versendet
werden, ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt oder uns eine
Duldung des Vorgehens aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Wir sind
berechtigt, die Leistungserbringung einzustellen. Der Auftraggeber wird
von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein
Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.
III. Allgemeines
§ 1 Entgelte, Verzug
(1)
Der Auftraggeber zahlt an uns für seine Aufträge vorbehaltlich einer
anderen schriftlichen Abrede die sich aus unserer im Internet online
über die Domain www.dirk.org abrufbare
Preisliste ergebende, sowie der nach Absprache mit der Geschäftsstelle
vereinbarten Vergütung. Maßgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt
der Zugangs des Antrags des Auftraggebers von uns im Internet
veröffentlicht wird.
(2) Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der bei Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3)
Die Rechnung wird von uns unverzüglich nach Vertragsschluss erstellt
und dem Auftraggeber übersandt. Die Rechnung ist ohne Abzüge zahlbar
sofort nach Erhalt.
(4) Ab Verzugs- oder Stundungseintritt
werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz
zzgl. der gesetzlichen MwSt. in Rechnung gestellt.
(5) Zur
Aufrechnung ist der Auftraggeber ausschließlich berechtigt, wenn und
soweit der geltend gemachte Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt
worden ist.
(6) Gerät der Auftraggeber mit der
Rechnungsbegleichung in Verzug, sind wir berechtigt, die vertragliche
Verpflichtung zur Ausführung von Aufträgen und die Zurverfügungstellung
jedweder Services bis zur vollständigen Bezahlung fälliger
Rechnungsbeträge einstweilig einzustellen. Ferner steht es uns frei,
bei Folgeaufträgen eine Vorausvergütung zur Bedingung für die
Leistungserbringung zu machen sowie bei Verzug mit der Zahlung einer
vereinbarten Rate um mehr als 2 Wochen ohne gesonderte Mahnung den
Gesamtrechnungsbetrag fällig zu stellen.
§ 2 Geheimhaltung, Datenschutz
(1)
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten,
die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses
Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht
zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die
Beendigung des Vertrages hinaus.
(2) Der Auftraggeber wird
hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet,
dass wir seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form
speichern und für Vertragszwecke maschinell verarbeiten.
§ 3 Gewährleistung beim Zugriff auf unsere Dienste
(1)
Wir stellen dem Kunden lediglich die Möglichkeit zum Zugriff auf unsere
Dienste zur Verfügung. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit
der in unserer Diensten von den Stellensuchenden angegeben Daten.
Insbesondere auch nicht dafür, dass ein Kontakt mit den
Stellensuchenden zustande kommt.
(2) Wir gewährleisten daher nur
eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende,
bestmögliche Verfügbarkeit der Daten. Dem Kunden ist jedoch bekannt,
dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern
vollkommen freies Programm zu erstellen und es möglich ist, dass unsere
Daten ohne unser Verschulden nicht immer verfügbar sind. Insbesondere
stehen wir nicht für Fälle ein, in denen unsere Daten ohne unser
Verschulden nicht verfügbar sind,
- bei Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -hardware (z.B. Browser) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall beim Internet-Provider oder Online-Diensten oder
-
durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf
sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und
nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste oder
- durch einen
Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend
oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich
vereinbarten Schaltung andauert.
§ 4 Links
Die Seite www.dirk.org
enthält Links zu anderen Sites. Wir tragen keinerlei Verantwortung für
die Datenschutzpraktiken oder den Inhalt dieser Websites. Für illegale,
fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden,
die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen, haftet allein
der Anbieter der Site, auf welche verwiesen wurde.
§ 5 Haftung
(1)
Eine Haftung von uns sowie unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung,
Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei Verletzung
von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in
besonderem Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt nicht für
die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine
Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.
(2) Soweit
Kardinalpflichten in dem vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt werden,
ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3)
Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und
leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche
Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den
üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren
und vom Auftraggeber nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.
§ 6 Sonstiges
(1) Erfüllungsort ist Hamburg.
(2)
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen
Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Hamburg
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten.
(3) Nebenabreden, Änderungen und
Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt
insbesondere auch für die Aufhebung dieser Regelung.
(4) Für
sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen
UN-Kaufgesetze.
(5) Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden
Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die
unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine ersetzt, die
wirtschaftlich und ihrer Intention nach der unwirksamen Klausel am
nächsten kommt.
Stand: August 2008
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