(Stand: 08.10.2010)
Gemäß § 7 der Satzung des DIRK - Deutscher Investor Relations Verband e.V. erlässt der Vorstand des DIRK in Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 08. Oktober 2010 folgende Regelungen zum Mitgliedsbeitrag:
1. Ab dem 01.01.2011 beträgt die von Neumitgliedern zu entrichtende einmalige Aufnahmegebühr 250,00 Euro zzgl. USt..
Der Betrag ist nach Zugang der Aufnahmebestätigung zur Zahlung fällig und zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt.
2. Beginnend mit dem 01.01.2011 ist von den Mitgliedern folgender jährlicher Mitgliedsbeitrag zu entrichten:
- DAX-Unternehmen 2.500 EUR p.a. zzgl. USt.
- MDAX-Unternehmen 1.250 EUR p.a. zzgl. USt.
- Alle anderen Unternehmen 900 EUR p.a. zzgl. USt.
- Natürliche Personen 750 EUR p.a. zzgl. USt.
Im Falle eines unterjährigen Indexwechsels eines Mitgliedunternehmens ist der jeweils niedrigere jährliche Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn
eines jeden Jahres im voraus zu entrichten, fällig und zahlbar binnen
14 Tagen nach Rechnungserhalt. Auch bei unterjährigem Beitritt
ist der volle Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
|