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/upload/design/images/x.gif Kapitalmarktgesetze
Auf dieser Seite finden Sie Entwürfe, Stellungnahmen, Gesetze, Zusammenfassungen zu aktuellen Gesetzen die den Kapitalmarkt betreffen.

Soweit der DIRK-Stellungnahmen abgegeben hat finden Sie diese hier.

Zweiten Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes vom 19. April 2007

Seit dem 25. April 2007 - mit Inkrafttreten des sog. Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes - müssen alle börsennotierten Unternehmen einen "erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §289 Abs. 4, §315 Abs. 4 HGB" erstellen und neben den sonst üblichen Unterlagen wie Jahresabschluss, Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats etc. bis zur Hauptversammlung in den Geschäftsräumen ebenso wie in der HV selbst auslegen (anstelle der Geschäftsräume ist wegen der Neufassung des §175 Abs. 2 Satz 4 AktG auch die Veröffentlichung im Internet möglich). Wichtig und häufig übersehen wird dabei, dass diese Verpflichtung bereits für sämtliche ab dem ab dem 25. April 2007 stattfindenden Hauptversammlungen gilt, da es keine Übergangsregelung gibt;so betrifft dies z. B. auch Gesellschaften, die bereits vor diesem Datum ihre HV einberufen haben. 

Ein Beitrag hierzu von der Kanzlei Mayrhofer & Partner.(pdf-Datei, 30KB) 

Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)

Am 10.01.2007 wurde das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt am 20.01.2007 in Kraft.
Auszug Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr.1 "nur zur Ansicht" (pdf-Datei, 183 KB)

Regierungsentwurf zum Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)

Am 28.06.2006 hat das Kabinett den Regierungsentwurf zum TUG beschlossen.

Beschlossener Regierungsentwurf (pdf-Datei, 424 KB)

Diskussionsentwurf zum Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) liegt vor

Am 3. Mai 2006 hat das Bundesfinanzministerium einen Diskussionsentwurf zur Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie in nationales Recht vorgelegt.

Dieser sieht, mit dem Ziel der Verbesserung der Transparenz, eine Verschärfung der Melde- und Berichtspflichten bei Beteiligungen vor. Die neuen Schwellenwerte, die der Beteiligungserwerber dem betreffenden Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) melden muss, sollen zukünftig bei 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 und 75 Prozent liegen.
Zusätzlich soll das Gesetz eine Vielzahl von Informationspflichten enthalten, die künftig europaweit wahrgenommen werden sollen. Dies gilt für Jahres- und Halbjahresfinanzberichte, Zwischenmitteilungen der Geschäftsführung und andere Kapitalmarktinformationen. Anlegern wird es somit ermöglicht, Informationen aus dem gesamten europäischen Wirtschaftsraum zu erhalten.

Diskussionsentwurf (pdf-Datei, 314 KB)
Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen (pdf-Datei, 20 KB)


Newsletter von Rechtsanwalt Michael Schwartzkopff, Köln, zu verschiedenen rechtlichen Themen

05.10.2005
Der Newsletter behandelt die neueren Entwicklungen im Aktien- und Kapitalmarktrecht, die Auswirkungen auf die Organisation, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Hauptversammlungen haben.
Angesprochen werden insbesondere Regelungen des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG). Eingegangen wird zudem auf das Vorstandsvergütungsoffenlegungsgesetz (VorstOG), die aktuelle Neufassung des Corporate Governance Kodex (Kodex) sowie auch auf aktuelle und hauptversammlungsrelevante Rechtsprechung.

vollständiger Newsletter (pdf-Datei, 25 KB)

Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts UMAG

Verschärfung der Innenhaftung der Organe durch erleichtertes Klagerecht der Aktionäre (z.B. durch niedrigere Quoten, Einführung einer Business-Jugement-Rule), Eilverfahren beim Registergericht für Kapitalmaßnahmen und Unternehmensverträge, Reform der Hauptversammlung (z.B. Beschränkung des Rederechts)

Regierungsentwurf UMAG
Kurzinfo UMAG
UMAG verkündet im BGBI am 27.09.05

BaFin Auslegungshilfe zum jährlichen Dokument gem. § 10 WpPG

Auslegungshilfe

Gesetzes über die Offenlegung der Vorstandsvergütung (Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz - VorstOG)

03.08.2005
Das Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz (VorstOG) ist am 10.08.2005 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am 11.08.2005 in Kraft getreten. Es ist eine Reaktion der Bundesregierung auf die ihrer Ansicht nach unzureichende Akzeptanz der entsprechenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) zum individualisierten Ausweis der Vorstandsbezüge zu verstehen.

Im Bundesgesetzblatt am 10.08.2005 veröffentlichte Leseversion VorstOG
Referentenentwurf VorstOG

BaFin-Emittentenleitfaden veröffentlicht

20.07.2005
Heute hat die Bafin den Emittentenleitfaden zum Anlegerschutzverbesserungsgesetz veröffentlicht. Der Leitfaden richtet sich an in- und ausländische Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einer deutschen Börse zugelassen sind. Er enthält Erläuterungen zu den Verboten des Insiderhandels und der Marktmanipulation sowie zu Ad-hoc-Publizität, Directors' Dealings und zur Führung von Insiderverzeichnissen. Dabei berücksichtigt er vor allem die neue Rechtslage, die sich aus der Umsetzung der Marktmissbrauchsrichtlinie und ihrer Durchführungsbestimmungen durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz ergibt.

BaFin-Emittentenleitfaden (pdf-Datei, 625KB)


Verordnung zur Konkretisierung des Verbotes der Marktmanipulation (MaKonV) in Kraft getreten

11.03.2005
Die MaKonV ersetzt die geltenden Regelungen zum Verbot der Kurs- und Marktpreismanipulation und konkretisiert die einzelnen Voraussetzungen für den Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation nach §20a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Insbesondere enthält sie Bestimmungen zum Vorliegen einer sonstigen Täuschungshandlung und über das Verfahren zur Feststellung einer zulässigen Marktpraxis.

MaKonV (pdf-Datei, 80 KB)

Umsetzung der EU-Prospektrichtlinie

EU-Prospektrichtlinie 2003/71/EG
Entwurf Wertpapierprospektgesetz (WpPG) v. 02.02.2005

Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) am 30. Oktober 2004 in Kraft getreten

Nach Veröffentlichung des AnSVG am 29.10.2004 im Bundesgesetzblatt sind wesentlichen Bestandteile das Gesetz (Artikel 1, in Artikel 2 Nr. 1 der §8g Abs. 2 und 3 und Artikel 2 Nr. 7 sowie die Artikel 3 bis 5) am Folgetag in Kraft getreten. Im Übrigen tritt das Gesetz am 01. Juli 2005 in Kraft.

AnSVG veröffentlicht im Bundesgesetzblatt (pdf-Datei, 490 KB)

Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz KaplnHaG

Einführung der persönlichen Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat, Ausdehnung der Haftung auf Berater wie Wirtschaftsprüfer

Entwurf KapInHaG
Artikel FTD v. 10.11.04

Kapitalmusterverfahrensgesetz (KapMuG)

Bündelung von Verfahren bei einem Gericht zur Feststellung z.B. Richtigkeit einer Ad-hoc-Meldung, Beschleunigung von Verfahren

Regierungsentwurf KapMuG
Eckpunkte zum KapMuG-Entwurf
Kurzinfo KapMuG



 

Ansprechpartner Referat (WA22)

Ad-hoc-Publizität und Directors' Dealings, Börsenfragen

Telefon: 0228/4108-......
Christian Fiebig -3237  
Frank Helm -3348  
Wolfgang Kleudgen -3319  
Jörg Krause -3243  
Thorsten Gabler -3480  

E-Mail: wa22@bafin.de



  


Formular zur Erfassung von Personen in das Insiderverzeichnis - Aufklärung nach § 15b Abs. 1 Satz 3 WpHG n.F.

30.10.2004, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Folgendes Merkblatt können Sie zur Erfüllung Ihrer Aufklärungspflichten nach § 15b WpHG verwenden. Die BaFin weist Sie darauf hin, dass es sich bei dem vorgeschlagenen Merkblatt nur um eine Empfehlung handelt, selbstverständlich können Sie die Aufklärung auch in anderer Form vornehmen.

Erfassungsformular § 15b Abs. 1 Satz 3 (word-Datei, 47 KB)

Meldeformular zur Veröffentlichung und Mitteilung von Geschäften nach § 15a WpHG n.F. ("Directors Dealings")

01.10.2004, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), zu verwenden nach Inkrafttreten des Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) bis zum Inkrafttreten der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung (WpAIV)

Meldeformular § 15a (pdf-Datei, 101KB)


Bitte beachten Sie, dass das Formular auf dem Text des AnsVG, der Richtlinien der Kommission und den Entwürfen der Rechtsverordnung nach § 15a Absatz 5 WpHG n.F. basiert. Da der Inhalt der Rechtverordnung noch nicht endgültig fest steht, sind alle Felder und Anforderungen des Formulares, die sich nicht direkt auf das AnsVG oder die Richtlinien zurückführen lassen, rot markiert.
Bitte beachten Sie auch, dass es sich nur um einen Entwurf handelt. Eine endgültige Fassung wird zeitnah nach dem Inkrafttreten der Rechtsverordnung auf der Homepage der BaFin veröffentlicht werden.

 

 


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