Die Mitgliedschaft im DIRK berechtigt zur Teilnahme an den zweimal
jährlich stattfindenden Mitgliederversammlungen und den Regionalkreis-Treffen (derzeit: Nord, Ost, West,
Rhein-Main, Franken, Stuttgart und München). Dadurch erhalten die
Mitglieder Zugang zu einem breit angelegten IR-Netzwerk und haben
Gelegenheit zu einem regelmäßigen Erfahrungs- und
Informationsaustausch. Unterstützung durch Expertisen aus den eigenen
Reihen oder durch Kontakte zu kompetenten Dritten erhalten die
Mitglieder auch im Mitgliederbereich DIRK intern auf der DIRK-Website.
Darüber hinaus zahlt sich die Mitgliedschaft auch finanziell aus: Für viele IR-spezifische Produkt- und Dienstleistungsangebote, u.a. die DIRK-Jahreskonferenz, das CIRO-Weiterbildungsprogramm, ausgewählte Bücher und Veranstaltungenu.v.m., existieren Sonderkonditionen für DIRK-Mitglieder.
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Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft
- in Deutschland gelistetes Unternehmen
- Anerkennung der DIRK Berufsgrundsätze
- Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit im DIRK
- Benennung eines Investor Relations-Verantwortlichen
Voraussetzungen für eine außerordentliche Mitgliedschaft
- nicht gelistetes Unternehmen, die Interesse an der Förderung des Vereinszwecks haben
- natürliche Personen, die Interesse an der Förderung des Vereinszwecks haben sowie die zusätzlichen Aufnahmekriterien erfüllen und eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen
- Anerkennung der DIRK Berufsgrundsätze
- Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit im DIRK
- Benennung eines Investor Relations-Verantwortlichen
Mitgliedsbeitrag (gemäß Beitragsordnung )
- einmalige Aufnahmegebühr: Euro 250,00
- Jahresbeitrag: Euro 750,00
Satzung
Hier finden Sie die aktuell gültige Satzung des DIRK - Deutscher Investor Relatiuons Verband e.V.:
Satzung
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