Die Mitgliedschaft im DIRK berechtigt zur Teilnahme an den zweimal jährlich stattfindenden Mitgliederversammlungen und den Regionalkreis-Treffen (derzeit: Nord, Ost, West, Rhein-Main, Franken, Stuttgart und München). Dadurch erhalten die Mitglieder Zugang zu einem breit angelegten IR-Netzwerk und haben Gelegenheit zu einem regelmäßigen Erfahrungs- und Informationsaustausch. Unterstützung durch Expertisen aus den eigenen Reihen oder durch Kontakte zu kompetenten Dritten erhalten die Mitglieder auch im Mitgliederbereich DIRK intern auf der DIRK-Website.
Darüber hinaus zahlt sich die Mitgliedschaft auch finanziell aus: Für viele IR-spezifische Produkt- und Dienstleistungsangebote, u.a. die DIRK-Jahreskonferenz, das CIRO-Weiterbildungsprogramm, ausgewählte Bücher und Veranstaltungenu.v.m., existieren Sonderkonditionen für DIRK-Mitglieder.
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Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft - in Deutschland gelistetes Unternehmen
- Anerkennung der DIRK Berufsgrundsätze
- Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit im DIRK
- Benennung eines Investor Relations-Verantwortlichen
Voraussetzungen für eine außerordentliche Mitgliedschaft - nicht gelistetes Unternehmen, die Interesse an der Förderung des Vereinszwecks haben
- natürliche Personen, die Interesse an der Förderung des Vereinszwecks haben sowie die zusätzlichen Aufnahmekriterien erfüllen und eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen
- Anerkennung der DIRK Berufsgrundsätze
- Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit im DIRK
- Benennung eines Investor Relations-Verantwortlichen
Mitgliedsbeitrag (gemäß Beitragsordnung )
- einmalige Aufnahmegebühr: Euro 250,00 zzgl. USt.
- Jahresbeitrag: DAX-Unternehmen 2.500 EUR zzgl. USt p.a.
MDAX-Unternehmen 1.250 EUR zzgl. USt p.a. Alle anderen Unternehmen 900 EUR zzgl. USt p.a. Natürliche Personen 750 EUR zzgl. USt p.a.
Satzung
Hier finden Sie die aktuell gültige Satzung des DIRK - Deutscher Investor Relatiuons Verband e.V.: Satzung
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