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Beitragsordnung

(Stand: 20.09.2001)

Gemäß § 7 der Satzung des DIRK - Deutscher Investor Relations Verband e.V. erlässt der Vorstand des DIRK in Ausführung des Beschlusses 1/2001 der Mitgliederversammlung vom 20. September 2001 folgende Regelungen zum Mitgliedsbeitrag:

  1. Ab dem 01.01.2002 beträgt die von Neumitgliedern zu entrichtende einmalige Aufnahmegebühr 250,00 Euro. Der Betrag ist nach Zugang der Aufnahmebestätigung zur Zahlung fällig und zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt.

  2. Beginnend mit dem 01.01.2002 ist von den Mitgliedern ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Dieser beträgt 750,00 Euro je Mitglied und ist zu Beginn eines jeden Jahres im voraus zu entrichten, fällig und zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt.

    Auch bei unterjährigem Beitritt ist der volle Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Der Betrag ist nach Zugang der Aufnahmebestätigung zur Zahlung fällig und zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt.


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