| Kriterienkatalog für die Aufnahme natürlicher Personen als außerordentliche Mitglieder des DIRK - Deutscher Investor Relations Verband e.V.
Der Vorstand hat über die Aufnahme anhand des folgenden Kriterienkataloges zu entscheiden:
Der Antragsteller muss
IR-Beauftragter eines ehemaligen DIRK-Mitgliedsunternehmens sein ODER ehemaliger IR-Beauftragter eines aktiven DIRK-Mitgliedsunternehmens sein ODER ehemaliger IR-Beauftragter eines ehemaligen DIRK-Mitgliedsunternehmens sein UND während der Mitgliedschaft aktiv an der Erreichung der DIRK-Vereinsziele mitarbeiten, wobei dies bei aktiv als Analyst, Medienvertreter oder Dienstleister tätigen Personen nur in gut begründeten Ausnahmefällen zu Mitgliedschaft berechtigen soll UND einen formlosen Aufnahmeantrag - ggf. gefolgt von einem Interview - an den Vorstand des DIRK richten.
Aufnahmekriterien (pdf-Datei, 24KB)
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