Börsenrat beschließt Erhöhung der Listing-Gebühren an der Deutschen Börse
28. Oktober 2026
Liebe DIRK-Mitglieder,
mit unserer E-Mail vom 02. Oktober 2026 haben wir Sie über das Vorhaben der Deutschen Börse informiert, die Listing-Gebühren ab dem kommenden Jahr zu erhöhen. Der DIRK hatte sich – ebenso wie andere Verbände und eine Reihe von Unternehmen – mit einem Schreiben an den Vorsitzenden des Börsenrates gewandt und seine Bedenken hinsichtlich dieses Vorhabens verdeutlicht.
In seiner Sitzung am 22. Oktober 2026 hat der Börsenrat der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) beschlossen, die öffentlich-rechtlichen Gebühren insbesondere für Emittenten von Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten (AvZ) im regulierten Markt neu auszurichten. Parallel dazu führt die Deutsche Börse AG als Trägerin der FWB ein jährliches privatrechtliches Listing-Entgelt für Leistungen im Rahmen des Börsenbetriebs ein. Die neue Struktur wird zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Mit einer E-Mail an alle Emittenten vom heutigen Tage hat die Deutsche Börse erstmals öffentlich die Details der nunmehr beschlossenen Gebührenerhöhung bekannt gegeben. Darin erläutert die Deutsche Börse die Beweggründe für die Änderung des bisherigen Modells, die Höhe der öffentlich-rechtlichen Jahresgebühr (zukünftig einheitlich EUR 20.000), der Höhe des privatrechtlichen Entgeltes für den Xetra-Handel (nach Marktkapitalisierung abgestuft zwischen EUR 1.000 und EUR 100.000), sowie die geplante Verwendung der dadurch einzunehmenden Mittel.
Für Rückfragen steht das Issuer Relations Team der Deutschen Börse unter issuerservices@deutsche-boerse.com oder +49 (69) 211 16 055 zur Verfügung.
Darüber hinaus hat die Deutsche Börse angekündigt, voraussichtlich am 6. November 2026 einen Webcast anzubieten, in dem die Details der Gebührenerhöhung nochmals erläutert werden sollen.