DIRK kritisiert ISS-Vorschläge zur Abstimmung über die virtuelle HV
28. November 2024
Auch in diesem Jahr hat ISS Governance den Entwurf ihrer Abstimmungsempfehlungen für die kommende HV-Saison zur Konsultation gestellt (Link).
Positiv ist dazu anzumerken, dass es hinsichtlich der Empfehlung zu Abstimmungen über Satzungsermächtigungen des Vorstands, auch virtuelle Hauptversammlungen (HVen) durchzuführen, weiterhin – im Gegensatz zu einer grundsätzlichen Ablehnung – bei einer Einzelfallentscheidung bleibt.
Kritisch sieht der DIRK hingegen folgende neu eingefügte Formulierung:
Vote case-by-case on proposals concerning virtual-only meetings, considering:
- …
- Assurance that virtual-only meetings will only be convened in the case of extraordinary circumstances that necessitate restrictions on physical attendance.
- …
Aus unserer Sicht besteht die begründete Sorge, dass die Anwendung dieser Formulierung zur Empfehlung einer Ablehnung von Satzungsermächtigungsanträgen führen kann und Emittenten dann nicht die erforderliche Mehrheit für die bei vielen Emittenten anstehende Satzungsänderung in der HV 2025 erlangen werden, die für künftige virtuelle Hauptversammlungen benötigt wird.
Der DIRK hat sich daher mit folgendem Schreiben (Link) an ISS Governance gewandt. Andere Verbände und eine Reihe von Emittenten haben sich bereits in ähnlicher Weise gegenüber ISS geäußert.
Es würde der gemeinsamen Sache sehr dienen, wenn sich möglichst viele Unternehmen mit einer kurzen E-Mail an ISS Governance (policy@issgovernance.com) wendeten. Die Frist dafür läuft bereits am Montag, 02.12.24, um 11:00 Uhr deutscher Zeit ab.
Hinweis zur Veröffentlichung: ISS behält sich vor, eingehende Kommentare auch auf Ihrer Webseite zu veröffentlichen, wenn der Email nichts anderslautendes zu entnehmen ist. Wenn Sie dies nicht wünschen, sollten sie darauf hinweisen, dass Ihre Positionierung sich ausschließlich an ISS richtet und nicht veröffentlicht werden darf.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne jederzeit an Kay Bommer unter kbommer@dirk.org.