DIRK kritisiert ISS-Vorschläge zur Abstimmung über die virtuelle HV
16. November 2022
Der DIRK ist gestern von Mitgliedern darauf aufmerksam gemacht worden, dass ISS in den Abstimmungsempfehlungen für die kommende HV-Saison 2023 die bisherige ungünstige Regelung bezüglich der Durchführung von virtuellen Hauptversammlungen aus den Guidelines 2022 in den Guidelines 2023 unverändert beizubehalten plant:
Virtual Meetings
- General Recommendation: Generally vote for proposals allowing for the convening of hybrid* shareholder meetings if it is clear that it is not the intention to hold virtual-only AGMs.
- Generally vote against proposals allowing for the convening of virtual-only* shareholder meetings.
* The phrase “virtual-only shareholder meeting” refers to a meeting of shareholders that is held exclusively through the use of online technology without a corresponding in-person meeting. The term “hybrid shareholder meeting” refers to an in-person, or physical, meeting in which shareholders are permitted to participate online.
Aus unserer Sicht besteht die begründete Sorge, dass Emittenten bei einer „Gegenempfehlung“ von ISS nicht die erforderliche Mehrheit für die Satzungsänderung in der HV 2023 erlangen werden, die für künftige virtuelle Hauptversammlungen benötigt wird.
Wir haben uns daher mit folgendem Schreiben (Link) an ISS gewandt. Andere Verbände und eine Reihe von Emittenten haben sich bereits in ähnlicher Weise gegenüber ISS geäußert.
Es würde der gemeinsamen Sache sehr dienen, wenn sich möglichst viele Unternehmen mit einer kurzen E-Mail an ISS (policy@issgovernance.com) wendeten. Die Frist dafür läuft leider schon heute, Mittwoch, 16.11.22, um 23 Uhr deutscher Zeit ab.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne jederzeit an Kay Bommer unter kbommer@dirk.org.