ISS geht auf Vorschläge des DIRK ein und aktualisiert Guidelines zur Abstimmung über die virtuelle HV
2. Dezember 2022
Am 16. November 2022 hatte der DIRK auf die Ankündigung von ISS reagiert, in den Abstimmungsempfehlungen für die kommende HV-Saison 2023 die bisherige ungünstige Regelung bezüglich der Durchführung von virtuellen Hauptversammlungen (HVen) aus den Guidelines 2022 unverändert beizubehalten. In einem Schreiben an ISS (Link) hatten wir ISS aufgefordert, diese Empfehlung zu überdenken und keine grundsätzlich ablehnende Empfehlung abzugeben.
ISS hat die Kritik des DIRK, anderer Verbände und zahlreicher Unternehmen aufgegriffen und gestern die aktuellen ISS Proxy Voting Guidelines (Link) veröffentlicht.
Eine generelle Ablehnung von virtuellen HVen wird nun nicht mehr empfohlen. Vielmehr soll fallweise anhand folgender Kriterien entschieden werden, ob einer Satzungsermächtigung zur Abhaltung rein virtueller HVen zuzustimmen ist (vgl. S. 41 der ISS Proxy Voting Guidelines):
- Whether the company has committed to ensuring shareholders will have the same rights participating electronically as they would have for an in-person meeting;
- Rationale of the circumstances under which virtual-only meetings would be held;
- In-person or hybrid meetings are not precluded;
- Whether an authorization is restricted in time or allows for the possibility of virtual-only meetings indefinitely; and
- Local laws and regulations concerning the convening of virtual meetings.
Wir bedanken uns bei allen Unternehmen und Partnerverbänden, die sich in ähnlicher Weise gegenüber ISS geäußert haben.