Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Einführung virtueller Hauptversammlungen
10. Mai 2022
Nach Ansicht des DIRK – Deutscher Investor Relations Verband hält der vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Gesetzentwurf zur Einführung virtueller Hauptversammlungen einem Praxistest nicht stand und muss dringend nachgebessert werden.
Gemeinsam mit dem Deutschen Aktieninstitut und den Verbänden BDI, Bitcom, BUJ, GDV und VCI hat der DIRK hierzu eine heute veröffentlichte Stellungnahme verfasst und setzt sich für eine grundlegende Überarbeitung des Regierungsentwurfs ein. Darin fordern wir insbesondere effektive Gestaltungsmöglichkeiten zur rechtssicheren Handhabung von Fragen und Wortbeiträgen, die zugleich zu einer Entzerrung der Hauptversammlung führen, eine grundsätzliche Pflicht zur Vorabeinreichung von Anträgen, um Zufallsmehrheiten im Fall von Ad-hoc-Anträgen zu vermeiden sowie eine Reform des Beschlussmängelrechts.
Die gemeinsame Position von DIRK, Deutschem Aktieninstitut, BDI, Bitcom, BUJ, GDV und VCI finden Sie hier.