Das richtige Maß an Relevanz und Transparenz
2. Dezember 2015
Börsennotierte Unternehmen können ihre Quartalsberichterstattung künftig flexibler gestalten. Seit Ende November ist die bislang gültige gesetzliche Pflicht zur Abgabe von Zwischenmitteilungen nach §37 WpHG ersatzlos entfallen. Bereits einige Wochen zuvor hatte der Börsenrat der Frankfurter Wertpapierbörse in Anlehung dieser Gesetzesänderung beschlossen, die Börsenordnung anzupassen und Unternehmen im Prime Standard mehr Freiraum bei der Veröffentlichung von Quartalsergebnissen zu geben.
Hier geht es zum vollständigen Artikel, erschienen in der Börsen-Zeitung am 2.12.2015