Investor Relations im DCGK etablieren – Gute Corporate Governance verlangt nach guter IR-Arbeit
20. September 2013
Neben der Wiedergabe bereits bestehender Vorschriften werden dort Empfehlungen („soll“) und Anregungen („sollte“) aufgeführt, die in ihrer Gesamtschau allgemein anerkannte Prinzipien guter Unternehmensführung kodifizieren. Die Empfehlungen und Anregungen werden grundsätzlich jährlich geprüft und an die aktuellen Anforderungen des Kapitalmarkts und die Weiterentwicklung bei Gesetzen und Rechtsprechung angepasst. Doch ein zentraler Bestandteil guter Unternehmensführung fand bisher keinen eindeutigen Eingang in den DCGK: die Kapitalmarktkommunikation, Investor Relations (IR). Gerade die betriebswirtschaftliche Seite guter Investor-Relations-Arbeit, zum Beispiel bei Kapitalmaßnahmen oder der Nutzung der Aktie als Akquisitionswährung, ist bisher – anders als so manche Themen wie Diversity – im DCGK nicht verankert. Dabei existieren schon Vorschläge, wie dies umgesetzt werden könnte.
Den gesamten Beitrag von Holger Lehnen, Referent für Kapitalmarktrecht, DIRK und Peter Staab, Direktor Investor Relations, MEDION AG, und Vorstandsmitglied des DIRK können Sie hier herunterladen.