REITs gehören nicht ins KAGB
20. September 2013
Es war ein großer Schock für den börsennotierten Immobiliensektor, als die BaFin kurz vor Ostern, im Rahmen eines sehr kurzen Konsultationsprozesses, mit einem Auslegungsschreiben REITs per se als „Investmentvermögen“ und damit als Fonds im Sinne des KAGB und der AIFM-Richtlinie klassifizierte. Damit hatten viele nicht gerechnet.
Den gesamten Artikel von Dr. Wilhelm Breuer, Inhaber, Dr. Breuer Capital Market Advisory, können Sie hier herunterladen: