Änderungen im Regierungsentwurf zum ARUG II zu begrüßen
25. April 2019
Themengebiete | ESG (inkl. Nachhaltigkeit & Governance), Investoren, Kapitalmarktrecht |
---|---|
Publikationsform | Externe Publikationen |
Die zweite europäische Aktionärsrechterichtlinie ist durch das entsprechende Umsetzungsgesetz (ARUG II) eigentlich bis zum 10.06.2019 in nationales Recht umzusetzen.
Zum Referentenentwurf hat der DIRK am 29.11.18 Stellung genommen (Link).
Der Regierungsentwurf des ARUG II wurde am 20.03.19 verabschiedet (Link).
Insgesamt lässt sich festhalten, dass die große Mehrzahl der Kritikpunkte des DIRK aufgegriffen und im überarbeiteten Entwurf berücksichtigt wurden.
Hier finden Sie eine detaillierte Erläuterung der im Regierungsentwurf enthaltenen Änderungen (Stand 25.04.2019).
Hinsichtlich des weiteren zeitlichen Ablaufes, gehen wir nunmehr davon aus, dass
a.) der Entwurf nicht mehr wesentlich verändert werden wird,
b.) aufgrund des Gesetzgebungsprozesses (Bundestag, Bundesrat, Ausfertigung u.a.) wohl erst deutlich nach Ablauf der eigentlichen Frist vom 10.06.19 mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zu rechnen ist. Nach Aussagen von mit der Angelegenheit betrauten Personen kann sich dies durchaus bis Herbst 2019 hinziehen.