Aktienrecht: Beabsichtigte Verkleinerung des Vorstands allein ist kein wichtiger Grund für Abberufung eines Vorstandsmitglieds
15. Mai 2015
Themengebiet | Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass auch bei einer Änderung der Vorstandsstruktur (hier: Verkleinerung des Vorstands) an das Vorliegen eines wichtigen Grunds für die vorzeitige Abberufung von Vorstandsmitgliedern die allgemeine Anforderungen zu stellen sind. Auch hier muss die Fortsetzung des organschaftlichen Verhältnisses bis zum Ende der Bestellungszeit unzumutbar sein. Das Gericht bestätigt damit die Entscheidung der Vorinstanz.
Hier geht'es zum PDF, mit freundlicher Unterstützung von White & Case.