Aktienrecht – BGH: Keine generelle Entbindung eines Aufsichtsratsmitglieds von der Schweigepflicht im Vorhinein für einen Themenbereich
4. Juli 2016
Themengebiete | ESG (inkl. Nachhaltigkeit & Governance), Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
BGH, Urteil vom 26.04.2016, Az. XI ZR 108/15, ZIP 2016, Heft 22, S. 1063
Ein Mitglied des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft kann nicht im Vorhinein für einen bestimmten Themenbereich generell von der Schweigepflicht entbunden werden. Auch die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ist nicht befugt, über die Offenbarung vertraulicher Angaben und Geheimnisse zu befinden.
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Dieser Beitrag ist im Corporate Newsletter Mai/Juni 2016 von White&Case LLP erschienen.