Aktienrecht: Haftung des AG-Vorstands wegen Zinsswap-Geschäften bei fehlender entsprechender Unterlegung mit Darlehensverträgen
3. Mai 2016
Themengebiet | Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass Vorstandsmitglieder einer AG nicht generell eine Pflichtverletzung beim Abschluss von Zinsswaps zur Zinssicherung von Darlehensverträgen begehen, sie dem Unternehmen gegenüber jedoch schadensersatzpflichtig sein können, falls sie dabei keine unternehmerisch verantwortliche Abwägung bezüglich des Finanzierungsbedarfs und dem Umfang des Zinssicherungsgeschäfts vornehmen und es sich somit um reine Spekulationsgeschäfte handelt.
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