Aktienrecht – OLG Hamburg: Keine Rechtsmissbräuchlichkeit der Amtsniederlegung des Alleinvorstands einer AG
3. November 2016
Themengebiete | ESG (inkl. Nachhaltigkeit & Governance), Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
OLG Hamburg, Beschluss vom 27.06.2016, Az. 11 W 30/16, NZG 2016, Heft 27, S. 1070
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Amtsniederlegung des alleinigen Vorstands einer Aktiengesellschaft auch dann nicht zur Handlungsunfähigkeit der Gesellschaft und damit zur Unwirksamkeit der Amtsniederlegung wegen Rechtsmissbräuchlichkeit führt, wenn nur noch ein Aufsichtsratsmitglied verbleibt.
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Dieser Beitrag ist im Corporate Newsletter September/Oktober 2016 von White&Case LLP erschienen.