Aktienrecht – OLG München: Abberufung eines Vorstandsmitglieds wegen zerrütteten Vertrauensverhältnisses zu Vorstandskollegen und Aufsichtsrat
4. Juli 2016
Themengebiete | ESG (inkl. Nachhaltigkeit & Governance), Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
OLG München, Urteil vom 28.04.2016, Az. 23 U 2314/15, BeckRS 2016, 08385
Das OLG München hatte sich mit den Voraussetzungen für eine Abberufung eines Vorstandsmitglieds durch den Aufsichtsrat aus wichtigem Grund, und dabei insbesondere mit der Frage zu beschäftigen, wann aufgrund eines zerrütteten Vertrauensverhältnisses zum Aufsichtsratsvorsitzenden und zu den übrigen Mitgliedern des Vorstands ein wichtiger Grund i. S. d. § 84 Abs. 3 AktG vorliegt.
Der Aufsichtsrat der beklagten Gesellschaft hatte die Abberufung insbesondere mit der Missachtung der sich aus § 111 AktG ergebenden Zuständigkeit des Aufsichtsrates für die Aufklärung von Pflichtverletzungen der Vorstandsmitglieder, sowie dem zerrütteten Vertrauensverhältnis zu Vorstandskollegen und Mitgliedern des Aufsichtsrats begründet.
Den vollständigen Text finden Sie hier.
Dieser Beitrag ist im Corporate Newsletter Mai/Juni 2016 von White&Case LLP erschienen.