Aktienrechtsnovelle 2014: Stellungnahme des Bundesrats und erste Lesung im Bundestag
15. Mai 2015
Themengebiete | ESG (inkl. Nachhaltigkeit & Governance), Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Am 26.03.2015 hat der Bundestag den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2014) in erster Lesung beraten. Zuvor hatte der Bundesrat in seiner Sitzung am 06.03.2015 zu dem Regierungsentwurf Stellung genommen und sich hierbei insbesondere gegen die für Inhaber- und Namensaktien vorgesehene Festlegung eines einheitlichen Record Date für die Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung ausgesprochen.
Angesichts der strukturellen Unterschiede sollte es nach dem Bundesrat dabei bleiben, dass bei Namensaktien die Aktionärseigenschaft anhand der Eintragung im Aktienregister am Tag der Hauptversammlung geprüft wird. Aus Sicht der Bundesregierung zwingen die Unterschiede zwischen Inhaberund Namensaktien hingegen nicht zur Festlegung unterschiedlicher Stichtage. Abgelehnt wurde von der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Schaffung von dauerhaft stimmrechtslosen Vorzugsaktien ohne Recht auf Nachzahlung. Dies würde einen Bruch mit dem bisherigen System des Aktienrechts bedeuten, zudem würde diese neue Variante einer Aktiengattung dem Bedürfnis des Kapitalmarktes nach Standardisierung zuwiderlaufen. Aufgegriffen werden sollte jedoch im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Bitte des Bundesrats zu prüfen, durch welche zivilrechtliche Regelung sichergestellt werden kann, dass die wirtschaftlichen Interessen von Minderheitsaktionären börsennotierter Aktiengesellschaften im Falle eines Rückzugs der Gesellschaft von der Börse (Delisting) ausreichend geschützt werden.
Die Aktienrechtsnovelle 2014 wird nun Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am 06.05.2015 sein.
Hier geh'ts zum Artikel als PDF-Format, erschienen im White & Case Newsletter.