Aktualisierte HV-Leitlinien des BVI
6. Oktober 2015
Themengebiet | ESG (inkl. Nachhaltigkeit & Governance) |
---|---|
Publikationsform | Externe Publikationen |
Der Fondsverband BVI entwickelt Analyse-Leitlinien für die Hauptversammlungen (ALHV) 2016
Der BVI vertritt die Interessen der deutschen Investmentbranche. Seine 91 Mitglieder verwalten über 2,6 Billionen Euro in Fonds und Vermögensverwaltungsmandaten. Die ALHV dienen den BVI-Mitgliedsgesellschaften seit 2007 als Orientierung für die eigenständige Analyse von Beschlussvorschlägen für HVen von Emittenten. Diese Leitlinien sind zwar unverbindlich, entsprechen aber dem grundsätzlichen Verständnis der BVI-Mitglieder von guter Corporate Governance. Fondsgesellschaften werden daher eine Ablehnung von Beschlussvorschlägen an die HV regelmäßig prüfen, wenn die Anforderungen der ALHV nicht erfüllt sind.
Die ALHV werden jährlich nach der HV-Saison überarbeitet und fortentwickelt. Ggü. den ALHV 2015 haben sich in den ALHV 2016 insbesondere folgende Änderungen ergeben:
Die Unabhängigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds sieht der BVI als nicht mehr als gewahrt an, wenn es in dieser Funktion bereits für drei volle Amtsperioden (12 Jahre) tätig ist.
Entsprechend dem Deutschen Corporate Governance Kodex hat der BVI vorgesehen, dass für Aufsichtsrats- aber auch für Vorstandsmitglieder eine regelmäßige Altersgrenze festzulegen ist. Im Hinblick auf die in 2016 und 2017 zu erwartenden Aufsichtsratswahlen sind danach Kandidaten, die die Altersgrenze 70 bis 75 am Ende der Wahlperiode erreichen, regelmäßig nicht mehr zustimmungsfähig.
Der BVI hält es zudem für grundsätzlich erforderlich, dass ein Vorstandsmitglied die Verantwortung für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance – ESG) trägt.
Mit dem Hinweis auf diese Leitlinien verfolgen wir das Ziel, den Dialog zwischen Emittenten und der Investmentbranche auch über Corporate Governance-Themen zu fördern. Denn wie auch in der Kommunikation mit Stimmrechtsvertretern (,Proxy Advisors') gilt: Nur wer weiß, woran sich Aktionäre bei ihrer Stimmabgabe auf HVen orientieren, hat die Möglichkeit, Abstimmungsergebnisse im Vorfeld der HVen abschätzen zu können.
Anregungen und Kritik an den ALHV können Sie gerne direkt an Kay Bommer, Geschäftsführer des DIRK (kbommer@dirk.org) senden. Wir sammeln diese und geben dem BVI entsprechende Rückmeldung.
Beim BVI steht Ihnen bei Fragen zum Umgang mit und der Auslegung der ALHV Frau Dr. Julia Backmann (julia.backmann@bvi.de) gerne zur Verfügung.
Hier geht es zum Download