Aufruf zur Stellungnahme zur Umsetzung der 2. Aktionärsrechterichtlinie
22. Oktober 2018
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Am 11. Oktober 2018 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) veröffentlicht. Der Gesetzesentwurf beruht auf der Richtlinie (EU) 2017/828 des Europäischen Parlaments, welche bis zum 10. Juni 2019 in nationales Recht umgesetzt werden muss.
Mehr zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier auf der Internetseite des BMJV.
Den vollständigen Gesetzesentwurf finden Sie hier.
Der DIRK wird sich in diesen Prozess mit einer Stellungnahme einbringen. Aus diesem Anlass laden wir alle DIRK-Mitglieder ein, ihre Ansichten und Anmerkungen
bis zum 20. November 2018
an info@dirk.org zu senden. Dieses Feedback wird bei der Erarbeitung der Stellungnahme ebenso einfließen wie die im Rahmen diverser Veranstaltungen in den vergangenen Monaten (DIRK-Konferenz; Herbst-Mitgliederversammlung, Round Tables u.a.) geäußerten Meinungen.
Wenn Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an Kay Bommer unter kbommer@dirk.org.
Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Teilnahme!