Auskunftsverweigerungsrecht des Vorstands
19. Juli 2014
Themengebiet | Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Der BGH hat entschieden, dass die Gesellschaft die ein
Auskunftsverweigerungsrecht begründenden Umstände nicht
darlegen und beweisen, sondern lediglich plausibel machen
muss.
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Mit freundlicher Unterstützung von White & Case.