BaFin – Konsultation zur Überarbeitung von Teilen des Emittentenleitfadens
18. Juli 2018
Themengebiet | IR-Kompetenz |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Der derzeit gültige Emittentenleitfaden wird umfassend überarbeitet und aktualisiert. Anlass der Überarbeitung sind unter anderem die Änderungen, die neue europäische Regelungen, wie etwa die Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie oder die Marktmissbrauchsverordnung, mit sich gebracht haben. Außerdem werden weitere Beispiele aus der praktischen Arbeit aufgenommen und Erläuterungen – auch vor dem Hintergrund zwischenzeitlich ergangener Rechtsprechung – präzisiert.
Anders als bisher wird der Emittentenleitfaden nicht mehr als Gesamtdokument erstellt, sondern modulweise gefasst. Die einzelnen Module werden jeweils nach Fertigstellung konsultiert. Der Emittentenleitfaden wird ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung stehen.
In einem ersten Schritt wurden die Themenkomplexe Überwachung von Unternehmensabschlüssen und Veröffentlichung von Finanzberichten überarbeitet (bisherige Kapitel X bis XIV) und aufgrund erfolgter Gesetzesänderungen, zusätzlicher Erfahrungen mit den entsprechenden Verwaltungsverfahren und ergangener Rechtsprechung aktualisiert.
Sie haben die Möglichkeit, Stellungnahmen zu diesem Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 09/2018; WA 11- Wp 2000-2017/0009) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 09/2018) bis zum 31.07.2018 schriftlich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat WA 11 oder per E-Mail an Konsultation-09-18@bafin.de abzugeben.
Weitere Informationen finden Sie hier auf der Internetseite der BaFin.