BaFin veröffentlicht Leitlinien zu verschärften Sanktionsmöglichkeiten
28. Februar 2017
Themengebiete | Berichterstattung, IR-Kompetenz, Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 22. Februar 2017 ihre WpHG-Bußgeldleitlinien II veröffentlicht. Darin konkretisiert die Behörde, wie sie Sanktionen bei Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) bemisst. Die überarbeiteten Leitlinien gelten für Verstöße bei Ad-hoc-Mitteilungen, Stimmrechtsmeldungen sowie der Finanzberichterstattung.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier auf der Internetseite der BaFin.
Die WpHG-Bußgeldleitlinien II finden Sie hier.