Berücksichtigung ausländischer Arbeitnehmer bei Schwellenwerten der Mitbestimmung
15. Mai 2015
Themengebiet | Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Das LG Frankfurt a. M. hat entschieden, dass bei der Ermittlung der für die Anwendung der Regeln über die Unternehmensmitbestimmung maßgeblichen Unternehmensgröße auch die im Ausland beschäftigten Mitarbeiter, insbesondere auch die ausländischer Konzernunternehmen, mit zu berücksichtigen seien. Nach dem LG zählen bei der Frage, ob auf eine in Deutschland ansässige Konzernmuttergesellschaft die Regeln des deutschen Mitbestimmungsrechts anzuwenden sind und wie sich nach
diesen Vorschriften ein etwaiger Aufsichtsrat der Konzernmuttergesellschaft zusammensetzt, die Arbeitnehmer ausländischer Tochtergesellschaften mit.
Hier geht's zum Eintrag als PDF, erschienen bei White & Case.