BGH zur Schadensberechnung bei Beratungsfehlern
16. Februar 2016
Themengebiet | Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Hat die Beratung (hier: Steuerberatung) nach dem Inhalt des Vertrages die Interessen mehrerer verbundener Unternehmen zum Gegenstand, ist im Falle der Pflichtverletzung die Schadensberechnung unter Einbeziehung der Vermögenslage dieser Unternehmen vorzunehmen. (Urt. v. 10.12.2015, IX ZR 56/15)
Hier geht es zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.12.2015.
Dieser Beitrag ist im Corporate Alert vom 04.02.2016 von Freshfields
Bruckhaus Deringer LLP erschienen.