BGH zur Strafbarkeit von Insiderhandel und Marktmanipulation
27. Januar 2017
Themengebiete | Berichterstattung, Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Beschluss vom 10. Januar 2017 – 5 StR 532/16
Durch die Neufassung von § 38 Abs. 3 Nr. 1, § 39 Abs. 3d Nr. 2 WpHG vom 02. Juli 2016 ist es zu keiner Lücke in der Ahndbarkeit von Insiderhandel und Marktmanipulation gekommen. Vor der Gesetzesänderung begangene Taten können weiterhin geahndet werden.
Beschluss im Volltext und der Pressemitteilung vom 20. Januar 2017 auf der Seite des Bundesgerichtshofes.