Bundesregierung beschließt CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
26. September 2016
Themengebiete | ESG (inkl. Nachhaltigkeit & Governance), Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Die Bundesregierung hat den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) beschlossen. Nach dem Gesetzentwurf müssen am Kapitalmarkt tätige Unternehmen in Zukunft verstärkt auch nicht-finanzspezifische Themen, wie etwa Sozial- und Umweltbelange, in ihre Berichte aufnehmen. Das Gesetz soll am 20.10.2016 in erster Lesung beraten werden. Die EU verlangt die Umsetzung der Richtlinie bis zum 06.12.2016.
Den vollständigen Gesetzentwurf vom 18.10.2016 finden Sie hier.
Die Pressemitteilung finden Sie hier auf der Interntseite des BMJV.