BVerfG zum Akteneinsichtsrecht bei Strafverfahren wegen Marktmanipulation
16. Februar 2016
Themengebiet | Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Das in Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip gründende allgemeine Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren ist nicht verletzt, wenn ein Hedgefonds, der zivilrechtlich Schadensersatzansprüche wegen behaupteter Marktmanipulation geltend macht, keine Einsicht in die Akten des parallel laufenden Strafverfahrens erhält (hier: gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden und den Finanzvorstand der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG und der Porsche Automobile Holding SE). (Beschl. v. 9.12.2015, 1 BvR 2449/14)
Hier geht es zum Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 09.12.2015. Dieser Beitrag ist im Corporate Alert vom 04.02.2016 von Freshfields Bruckhaus Deringer LLP erschienen.