Coronavirus – Notfallgesetzgebung für Hauptversammlungen
19. März 2020
Themengebiete | ESG (inkl. Nachhaltigkeit & Governance), IR-Kompetenz, Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Die Verbote und Beschränkungen von Veranstaltungen zur Abwehr der Corona-Pandemie machen es für große Unternehmen extrem schwierig, Hauptversammlungen als Präsenzveranstaltungen abzuhalten. Das Deutsche Aktieninstitut fordert deshalb in einem am 19.03.2020 veröffentlichten Positionspapier, für die Hauptversammlungssaison 2020 Hauptversammlungen ohne die physische Präsenz der Aktionäre zu ermöglichen.
Das Positionspapier finden Sie hier.
Die vollständige Pressemitteilung hier.