Darlegungs- und Beweislast der Vorstandsmitglieder bei behaupteter Pflichtverletzung durch neutrale Handlungen
16. März 2015
Themengebiete | Berichterstattung, Kapitalmarktrecht |
---|---|
Publikationsform | Externe Publikationen |
Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass bei einer wertungs-neutralen Handlung (hier: Reisekostenerstattung für eine Geschäftsreise), welche als solche keinen ausreichenden Anhaltspunkt dafür liefert, dass das Vorstandsmitglied auch nur „möglicherweise" seine Pflichten verletzt hat, die Gesellschaft weitere Umstände darzulegen und zu beweisen hat, die zumindest den Anschein begründen, dass das Verhalten des Vorstandsmitglieds pflichtwidrig gewesen sein könnte.
Hier geht es zum gesamten Artikel
Mit freundlicher Unterstützung von White & Case.