Deutscher Bundestag verabschiedet Aktienrechtsnovelle 2016
23. November 2015
Themengebiete | Berichterstattung, Kapitalmarktrecht |
---|---|
Publikationsform | Externe Publikationen |
Der Deutsche Bundestag hat am letzten Donnerstag, den 12.11.2015, die Aktienrechtsnovelle 2016 beschlossen. Diese enthält gegenüber dem lange diskutierten Regierungsentwurf der Aktienrechtsnovelle 2014 nur wenige zusätzliche Regelungen. Allerdings wurden einige Regelungsvorschläge des Regierungsentwurfs vom federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz gestrichen.
Wie sich aus der vom Bundestag beschlossenen Neubezeichnung des Gesetzes „Aktienrechtsnovelle 2016“ ergibt, wird das Gesetz im Wesentlichen Anfang 2016 in Kraft treten.
Hier geht es zum gesamten Artikel, erschienen bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP.