Die Vergütung des Managements
19. September 2013
Themengebiet | ESG (inkl. Nachhaltigkeit & Governance) |
---|---|
Publikationsform | Externe Publikationen |
Die Neuregelung sieht eine erheliche Stärkung der Aktionärsrechte vor: Künftig soll die Generalversammlung (Schweizer Pendant zur Hauptversammlung) u.a. über die Gehälter der Unternehmenslenker entscheiden und die Mitglieder des Vergütungssauschusses einzeln sowie den unabhängigen Stimmrechtsvertreter/in wählen. Die angenommene Initiative muss jetzt noch in Gesetzesform gegossen werden, bevor sie Wirksamkeit entfalten kann.
Für die Regulatoren war diese Abstimmung wegweisend. In direkter Reaktion darauf meldeten sich gleich mehrere Gesetzgeber zu Wort, die einen Rechtsakt mit vergleichbaren Inhalt auf den Weg bringen wollen. Der DIRK stellt nachhfolgend eine Übersicht zur Verfügung, um klarzustellen, wer, in welcher Form eine Handlung vornehmen will.
Der DCGK
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex will die Berücksichtigung des Verhältnisses der Vorstandsvergütung zur Entlohnung der relevanten Arbeitnehmschaft, die Festlegung betragsmäßiger Höchstgrenzen und die Berichterstattung im Vergütungsbericht unter Angabe der maximal und minimal erreichbaren Vergütung empfehlen.
Die Bundesregierung
Die Bundesregierung beschloss im Rahmen ihrer Koalitionsverhandlungen, ein rechtsverbindliches ‚Say on Pay‘ der Hauptversammlung in die aktuelle Aktienrechtsnovelle einzubauen. Laut Medienangaben soll die Hauptversammlung dann auch über die Vergütungshöhe jedes einzelnen Vorstandsmitglieds entscheiden können.
Der EU-Binnenkommissar
Michael Barnier will in diesem Jahr, wahrscheinlich per Änderung der EU-Richtlinie über Aktionärsrechte, eine obligatorische Billigung der Managergehälter durch die Hauptversammlung vorschlagen (Bereits im Aktionsplan Corporate Governance der EU-Kommission angedacht)
EU-Parlament und Ministerrat
Im Rahmen der EU-Kapitalrichtlinie CRD IV (Resultat von Basel III) wird eine Begrenzung von Bankerboni beschlossen, die die variable Vergütung grundsätzlich auf die Höhe der Festvergütung begrenzt. Die Richtlinie tritt voraussichtlich am 01.01.2014 in Kraft.
EU-Parlament
Die Abgeordneten im Wirtschafts- und Währungsausschuss des EU-Parlaments beschlossen eine vergleichbare Regelung für Manager von Fonds, die unter die OGAW/UCITS-Richtline fallen, zu erlassen und kündigten an, eine Erweiterung auf Verwalter von Hedgefonds und anderen Geldsammelstellen per Änderung der AIFM (Alternative Investment Fund Manager) zu diskutieren.