27. DIRK-Konferenz 2. Tag: 6.1 MiKaDiv – Verpflichtende Aktionärsidentifikation ab 2025: Was bedeutet das für Emittenten?
2. Juli 2024
Themengebiete | ESG (inkl. Nachhaltigkeit & Governance), Investoren, IR-Kompetenz, Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | DIRK-Publikationen |
Das Mitteilungsverfahren Kapitalertragsteuer auf Dividenden und Hinterlegungsscheine (MiKaDiv) beschreibt eine verpflichtende Aktionärsidentifikation. Ab 2025 sind deutsche Emittenten, die im regulierten Markt gelistet sind und Dividenden an Aktionäre ausschütten, verpflichtet, Aktionärsdaten an das BZSt zu übermitteln.
Im Rahmen der 27. DIRK-Konferenz beleuchteten Christian Csomos und Frederik Frank von S?P Global den Prozess: Wie werden die Daten ermittelt? Wie sehen Kostenseite und -übernahme aus? Welche Daten sind relevant (und welche nicht)? Wo liegen die Stolpersteine?