DIRK-Stellungnahme zu DCGK-Änderungsvorschlägen
19. September 2013
Themengebiet | ESG (inkl. Nachhaltigkeit & Governance) |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Die Regierungskommission strebt insbesondere eine Verschlankung des Kodex und Veränderungen hinsichtlich der Vorstandsvergütung an.
So soll der Aufsichtsrat unter anderem zukünftig „das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der relevanten Gesamtbelegschaft insbesondere in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen“ und „die Vergütung insgesamt und hinsichtlich ihrer einzelnen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen“.
Des Weiteren möchte die Regierungskommission weitere Inhalte des Vergütungsberichts empfehlen. Beispielsweise sollen bei variablen Vergütungsbestandteilen die erreichbare Maximal- und Minimalvergütung für jedes einzelne Vorstandsmitglied dargestellt werden.
Die gesamten Änderungsvorschläge sind hier abrufbar:
Der DIRK begrüßt insbesondere die Intention der Verschlankung des Kodex und schlägt in seiner Stellungnahme drei wesentliche Punkte vor:
- Die Funktion der Investor Relations muss als die zentrale Aufgabe der Kommunikation mit allen Anteilseignern in den Corporate Governance Kodex aufgenommen werden.
- Dass der Vorstand aus mehreren Personen bestehen sollte, soll in Anbetracht der Belange kleinerer, börsennotierter Unternehmen nur noch eine Anregung sein.
- In Ziffer 3.10 muss klargestellt werden, dass es nur einer zusammenhängenden Berichterstattung über Corporate Governance, aber keines gesonderten Corporate Governance Berichts innerhalb der Rubrik Corporate Governance bedarf.
Die gesamte Stellungnahme können Sie hier abrufen:
DIRK-Stellungnahme_Deutscher Corportae Governance Kodex vom 15. März 2013