Diskussion um Q1/Q3-Veröffentlichungspflicht
17. März 2020
Themengebiet | IR-Kompetenz |
---|---|
Publikationsform | Externe Publikationen |
Im Zuge der aktuellen Diskussion über die Verpflichtung von im Prime Standard gelisteten Unternehmen zur Publikation von Quartalsmitteilungen wurde die Frage bzgl. etwaiger Regeländerungen auf der DIRK-Mitgliederversammlung am 27. und 28. Februar intensiv diskutiert.
Wie auch der Medienberichterstattung zu entnehmen ist, überlegen einzelne Emittenten, künftig auf Quartalsmitteilungen zum 1. und 3. Quartal zu verzichten. Dies hätte nach § 53 der geltenden Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse das Ausscheiden aus dem Prime Standard zur Folge. Außerdem könnte sich nach den Indexregeln ein Ausscheiden aus dem DAX ergeben, weil die Mitgliedschaft im Prime Standard Voraussetzung für die Indexaufnahme in DAX, MDAX, SDAX und TecDAX ist.
Folgende Optionen werden derzeit diskutiert:
-
Änderung der Börsenordnung (d.h. Verzicht auf Quartalsmitteilungen im Prime Standard) bei gleichzeitiger Beibehaltung der Indexregeln. Unternehmen, die zukünftig zu Q1 und Q3 nicht mehr berichten, würden damit im Prime Standard und in der DAX-Indexfamilie verbleiben.
-
Beibehaltung der Börsenordnung und damit der Pflicht zu Quartalsmitteilungen, aber Aufhebung der Bedingung „Prime-Standard-Zugehörigkeit“ in den Indexregeln. Die Unternehmen würden damit aus dem Prime Standard ausscheiden, aber in der DAX-Indexfamilie verbleiben.
-
Keine Änderung der Regelwerke. Die Unternehmen würden aus dem Prime Standard und der DAX-Indexfamilie ausscheiden.
Die Ergebnisse der Umfragen auf der DIRK-MV sehen wie folgt aus:
- 10 von 13 (≙ 77%) MDAX-Unternehmen plädieren für die „Beibehaltung § 53 / Änderung der Index-Regeln“ (Option 2).
- 12 von 15 (≙ 80%) Small Cap-Unternehmen sprechen sich für die „Beibehaltung § 53 / keine Änderung der Index-Regeln“ aus (Option 3).
- Von 16 Unternehmen unterschiedlichster Größenordnung (von DAX bis Scale) befürworten 10 von 16 (≙ 62,5%) eine „Beibehaltung § 53 / keine Änderung der Index-Regeln“ (Option 3) und 6 von 16 (≙ 37,5%) eine „Beibehaltung § 53 / Änderung der Index-Regeln“ (Option 2).
Nur 2 von 44 (≙ 4,5%) Stimmen favorisieren eine „ersatzlose Streichung des § 53“ (Option 1) oder eine „Sonstige“ Lösung.
Der DIRK befürwortet weiterhin die Beibehaltung des § 53 BörsO in der aktuellen und in der Praxis bewährten Form, wobei eine Änderung der Index-Regeln nicht präferiert, aber für eine denkbare Vorgehensweise erachtet wird.