Erzielung umsatzsteuerpflichtiger sonstiger Einkünfte durch sog. räuberische Aktionäre
11. September 2015
Themengebiet | Kapitalmarktrecht |
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Das FG Köln hat entschieden, dass die Zahlung einer Aktiengesellschaft an einen Minderheits-aktionär für dessen Rücknahme einer Klage gegen einen Hauptversammlungsbeschluss beim Empfänger der Einkommensteuer und bei Wiederholungsabsicht auch der Umsatzsteuer
unterliege.
Nach dem FG stehe der Einordnung der Zahlungen als steuerfreier Schadensersatz bereits der Umstand entgegen, dass ein minimaler Aktienbestand mit einem Marktwert zwischen 10 und 500 Euro nicht zu einem fünfstelligen Schadensersatz führen könne. Zum anderen hätten die
vertraglichen Vereinbarungen nicht erkennen lassen, dass hierdurch ein dem Kläger entstandener Wertverlust ausgeglichen werden sollte. Vielmehr hätte die Zahlung auf der „erheblichen Lästigkeit der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen, die die dringend notwendigen Umstrukturierungen der betroffenen Gesellschaften verzögerten“ beruht. Wiederholungsabsicht liege vor, da der Kläger als Unternehmer gehandelt habe, denn er lasse sich den Verzicht auf die Anfechtung von Gesellschaftsbeschlüssen bereits seit mehreren Jahren bezahlen.
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Mit freundlicher Unterstützung von White & Case