EU: Neue Benchmark-Regeln für Finanzinstrumente und Finanzkontrakte
19. Februar 2015
Der EU-Rat hat am 13.02.2015 dem Kommissionsvorschlag zu neuen Benchmark-Regeln für Finanzinstrumente und Finanzkontrakte zugestimmt, wodurch Benchmarks für Anleihen, Aktien, Hypotheken und Verbraucherverträgen künftig robuster und zuverlässiger werden.
Jonathan Hill, Kommissar für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion begrüßte diese Zustimmung: "Die Manipulation von Benchmarks kommt einem Betrug an Investoren und Verbrauchern gleich und untergräbt das Vertrauen in die Märkte. Ich hoffe, dass wir diesen Vorschlag schnell voranbringen können und dass das Europäische Parlament sich so bald wie möglich auf einen Standpunkt einigt", sagte Hill.
Angesichts der Skandale im Zusammenhang mit der Manipulation des LIBOR und des EURIBOR hat die EU mit den Vorschlägen einen neuen Schritt zur Wiederherstellung des Vertrauens der Öffentlichkeit in finanzielle Benchmarks unternommen. Die Kommission hatte im September 2013 neue Standards vorgeschlagen, nachdem sich herausgestellt hatte, dass mehrere Benchmarks manipuliert worden waren, was für mehrere Banken in Europa und den USA zu Geldstrafen in Höhe von mehreren Millionen Euro führte.
Eine Benchmark ist ein Index oder Indikator, der auf der Grundlage repräsentativer Daten oder Informationen berechnet und zur Bepreisung von Finanzinstrumenten oder Finanzkontrakten bzw. zur Messung der Wertentwicklung von Investmentfonds herangezogen wird. Beispiele sind der LIBOR (London Interbank Offered Rate) und der EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) – beides Referenzzinssätze im Interbankengeschäft – sowie Referenzölpreise und Aktienmarktindizes. In der Finanzwirtschaft bestimmen Benchmarks die Preise vieler Derivatkontrakte. Im täglichen Leben der Verbraucher legen sie für Millionen von Haushalten in der EU die Höhe ihrer Hypothekenzinsen fest.
Die vorgeschlagene Verordnung setzt die auf internationaler Ebene von der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) in den Jahren 2012 und 2013 vereinbarten Grundsätze um und steht mit diesen im Einklang. Der Rat hat sich heute auf ein Verhandlungsmandat zur Erzielung einer Einigung mit dem Europäischen Parlament über diesen Vorschlag verständigt. Sobald sich das Europäische Parlament auf einen Standpunkt geeinigt hat, werden die beiden Rechtsetzungsorgane der EU über den endgültigen Wortlaut der Verordnung verhandeln.