Europäischer Rat stimmt Kompromissvorschlag zur Änderung der Aktionärsrechterichtlinie zu
7. April 2017
Themengebiet | Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Nach dem Europäischen Parlament hat nun auch der Europäische Rat dem Kompromissvorschlag zur Änderung der Aktionärsrechterichtlinie zugestimmt. Nach Veröffentlichung der Änderungsrichtlinie im Amtsblatt der EU haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.
Die Pressemitteilung des Rates finden Sie hier.
Dieser Beitrag ist im Corporate Alert vom 06. April 2017 von Freshfields Bruckhaus Deringer LLP erschienen.