Folgen des neuen Marktaufsichtsrechts (MAR) und des Kartellrechts auf CEO-Interviews
14. April 2016
Themengebiet | Kapitalmarktrecht |
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Sowohl die EU-Marktmissbrauchsverordnung in der ESMA-Auslegung (Stichwort: Unzulässigkeit eines Selbstbefreiungsbeschlusses zum Aufschub der Ad hoc-Publizität) sowie die Praxis der Kartellbehörden (Stichwort: kartellrechtswidriger Informationsaustausch durch Signalling) führen dazu, dass CEO- und CFO-Interviews nicht nur das besondere Augenmerk von Investor Relations, Unternehmenskommunikation oder Corporate Development/Strategy benötigen, sondern auch eine Rechtsdurchsicht.
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