Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
15. September 2015
Themengebiet | Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ist am 01.05.2015 in Kraft getreten.
In der Praxis scheint der Eindruck verbreitet, dass dieses Gesetz nur „für die ganz Großen“ gilt und sich in der Festlegung der 30%-Quote für den Aufsichtsrat erschöpft. Dieser Eindruck ist nicht zutreffend. Das Gesetz enthält nicht nur die Festlegung der 30%-Quote für den Aufsichtsrat, sondern weitere Pflichten, die alle am geregelten Markt notierten Unternehmen umzusetzen haben, und zwar bis zum 30.09.2015.
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