Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze
21. März 2017
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Gesetzesänderungen im BGBl. I S. 258
Durch diese Gesetztesänderung, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt vom 21. Februar 2017, wird u.a. klargestellt, dass Leiharbeitnehmer bei der Berechnung mitbestimmungsrechtlicher Schwellenwerte zu berücksichtigen sind, wenn die Dauer des Einsatzes im Entleiherunternehmen sechs Monate übersteigt (§ 14 Abs. 2 S. 4-6 AÜG n.F.)
Das Gesetz tritt mit 01. April 2017 in Kraft.
Den Gesetzestext im Bundesgesetzblatt finden Sie hier.