Gesetzgebung: Abschlussprüfungsreformgesetz
31. Mai 2016
Themengebiet | Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Das Gesetz zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüfungsreformgesetz – AReG) wurde am 17.5.2016 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll strengere und EU-weit vergleichbare Kriterien für die Abschlussprüfung von Banken und Versicherungen aufstellen.
Die Änderungen betreffen die so genannte Pflichtrotation, das Erbringen von Nichtprüfungsleistungen, den Prüfungsbericht, den Prüfungsausschuss sowie die Sanktionierung von Verstößen gegen die prüfungsbezogenen Pflichten von Aufsichtsrats- und Prüfungsausschussmitgliedern. Das Gesetz tritt im Wesentlichen am 17.6.2016 in Kraft.
Den Gesetzestext finden Sie hier im Bundesgesetzblatt.
Dieser Beitrag ist im Corporate Alert vom 25.05.2016 von Freshfields Bruckhaus Deringer LLP erschienen.