Kapitalmarktrecht – Änderung der WpAIV
20. November 2017
Themengebiete | Berichterstattung, IR-Kompetenz, Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Die Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung (WpAIV) wurde verkündet. Die Überarbeitung ist eine Folge der Änderungen des WpHG durch das Erste und Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. und 2. FiMaNoG). Infolge der geänderten Nummerierung des WpHG mussten in der Verordnung enthaltene Verweise auf das WpHG geändert und teilweise durch Verweise auf Vorschriften der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) ersetzt werden. Die WpAIV heißt künftig „Verordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz (Wertpapierhandelsanzeigeverordnung – WpAV)“. Die Änderungen treten am 3.1.2018 in Kraft.
Die vollständigen Text der Verordnung finden Sie hier im Bundesgesetzblatt.