Kapitalmarktrecht – Überblick zur Marktmissbrauchsverordnung (MAR)
20. Juni 2016
Themengebiete | Berichterstattung, IR-Kompetenz, Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Am 3. Juli 2016 tritt in allen EU-Mitgliedstaaten die neue Marktmissbrauchsverordnung in Kraft (auch: Market Abuse Regulation). Zentrale Teile des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes werden somit ersetzt.
Ziel der Marktmissbrauchsreform ist es, eine Kapitalmarktunion (Single Rulebook) und somit einen gemeinsamen Rechtsrahmen für Insidergeschäfte, die Offenlegung von Insiderinformationen und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) zu schaffen. Damit sollen Maßnahmen zur Verhinderung von Marktmissbrauch entstehen, um die Integrität der Finanzmärkte in der Europäischen Union sicherzustellen und den Anlegerschutz und das Vertrauen der Anleger in diese Märkte zu stärken.
Den vollständigen Überblick finden Sie hier auf der Internetseite von Allen & Overy