Keine Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei mitbestimmungsrechtlichen Schwellenwerten
9. September 2014
Themengebiet | Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass Leiharbeitnehmer bei den Schwellenwerten der Unternehmensbestimmung nicht zu berücksichtigen sind. Es nimmt damit eine andere Position als das BAG ein, das im Jahr 2012 entschieden hatte, Leiharbeitnehmer seien ggf. bei Schwellenwerten, insbesondere im Rahmen des BetrVG zu berücksichtigen.
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