Mitbestimmungsrecht – OLG Saarbrücken: Nichtberücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei Schwellenwerten für drittelmitbestimmten Aufsichtsrat
3. November 2016
Themengebiete | ESG (inkl. Nachhaltigkeit & Governance), Kapitalmarktrecht |
---|---|
Publikationsform | Externe Publikationen |
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.03.2016, Az. 4 W 1/15, NZG 2016, Heft 24, S. 941
Das OLG Saarbrücken hat entschieden, dass Leiharbeitnehmer beim Schwellenwert für die Errichtung eines drittelparitätisch mitbestimmten Aufsichtsrats nicht mitzuzählen sind. Dies gelte selbst dann, wenn sie gem. § 5 Abs. 2 S. 2 BetrVG i. V. m. § 7 Abs. 2 BetrVG an der Wahl der Arbeitnehmervertreter teilnehmen dürfen.
Den vollständigen Beitrag finden Sie hier.
Dieser Beitrag ist im Corporate Newsletter September/Oktober 2016 von White&Case LLP erschienen.