Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex veröffentlicht
22. Mai 2019
Themengebiete | ESG (inkl. Nachhaltigkeit & Governance), IR-Kompetenz |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat gestern, 22.05.2019, die von ihr am 09.05.2019 beschlossene Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex“) veröffentlicht: https://www.dcgk.de/de/kodex/dcgk-2019.html.
Der neue Kodex wird erst nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Veröffentlichung eingereicht werden und tritt erst mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Nach unserer Einschätzung kann sich dies noch bis Herbst 2019 hinziehen.
Bis dahin bildet der Kodex in der Fassung vom 07.02.2017 weiterhin die Grundlage für die von Unternehmen abzugebenden Entsprechenserklärungen.
Aus unserer Sicht sind folgende Punkte besonders hervorzuheben:
- Vom ursprünglich angedachten „Apply-and-Explain“-Prinzip, nach dem Aufsichtsrat und Vorstand hätten erläutern müssen, „auf welche Weise sie die im Kodex neu eingeführten Grundsätze anwenden“, wurde Abstand genommen. Die Grundsätze dienen nunmehr lediglich der „Information der Anleger, der sonstigen Stakeholder und der Öffentlichkeit über die wesentlichen rechtlichen Vorgaben für verantwortungsvolle Unternehmensführung.“
- Die nunmehr formulierten Anforderungen an die Vorstandsvergütung orientieren sich sehr stark an den Vorgaben des ARUG II. Sie ersetzen den ursprünglichen Vorschlag einer sehr detaillierten und spezifischen Vergütungsstruktur. Damit verbleibt Emittenten deutlich mehr Spielraum bei der Festlegung einer unternehmensspezifischen Vorstandsvergütungsstruktur.
Wir bedanken uns für die im Zuge des Konsultationsverfahrens bei uns eingegangenen zahlreichen Rückmeldungen. Nur mithilfe dieses Engagements war es möglich, zu der bislang umfangreichsten Überarbeitung des Kodex fundiert und letztlich erfolgreich Stellung zu nehmen.